Versicherung kündigen – Was Sie unbedingt wissen müssen

Eine Versicherung zu kündigen ist grundsätzlich einfach – wenn Sie die wichtigsten Regeln kennen. Viele Verbraucher machen jedoch Fehler, die dazu führen, dass die Kündigung unwirksam ist oder zu spät ankommt. Die Folge: Sie bleiben ungewollt ein weiteres Jahr beim alten Anbieter und zahlen weiter unnötig hohe Beiträge.

Dieser Ratgeber zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Versicherung rechtssicher kündigen. Sie erhalten kostenlose Kündigungsmuster, eine Übersicht aller wichtigen Fristen und praktische Tipps, damit bei Ihrer Kündigung garantiert nichts schiefgeht.

Die wichtigsten Kündigungsfristen im Überblick

Bevor Sie eine Versicherung kündigen, müssen Sie die geltenden Kündigungsfristen kennen. Diese können je nach Versicherungsart und Vertrag unterschiedlich sein.

Ordentliche Kündigungsfristen

Die ordentliche Kündigung ist die reguläre Beendigung eines Versicherungsvertrags zum Vertragsende. Für die meisten Versicherungen gilt:

Standardfrist: 3 Monate zum Vertragsende

Die meisten Versicherungsverträge haben eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres. Bei vielen Verträgen läuft das Versicherungsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember. Das bedeutet: Sie müssen bis spätestens 30. September kündigen, damit der Vertrag zum 31. Dezember endet.

Wichtig: Es zählt der Eingang der Kündigung beim Versicherer, nicht das Absendedatum. Planen Sie daher ausreichend Puffer ein.

Besonderheit Kfz-Versicherung:

Die Kfz-Versicherung hat abweichende Fristen:

  • Ordentliche Kündigung bis 30. November für einen Wechsel zum 1. Januar
  • Bei Fahrzeugwechsel können Sie sofort kündigen
  • Bei Beitragserhöhung gilt ein Sonderkündigungsrecht

Weitere Versicherungen mit Standardfrist (3 Monate):

  • Privathaftpflichtversicherung
  • Hausratversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Wohngebäudeversicherung
  • Unfallversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung

Sonderkündigungsrecht nutzen

In bestimmten Situationen können Sie Ihre Versicherung auch außerhalb der ordentlichen Kündigungsfrist beenden:

1. Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung

Wenn Ihr Versicherer die Beiträge erhöht, ohne dass sich Ihre Risikosituation geändert hat oder die Leistungen verbessert wurden, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

  • Kündigungsfrist: 1 Monat ab Erhalt der Beitragsanpassungsmitteilung
  • Die Kündigung wird zum Zeitpunkt der geplanten Erhöhung wirksam
  • Sie müssen die Mitteilung über die Beitragserhöhung aufheben (Beweismittel)

Wichtig: Nur “echte” Beitragserhöhungen lösen das Sonderkündigungsrecht aus. Anpassungen aufgrund veränderter Risikoeinstufung (z.B. neue Schadenfreiheitsklasse in der Kfz-Versicherung) berechtigen meist nicht zur Sonderkündigung.

2. Nach einem Schadensfall

Nach der Regulierung eines Schadens können sowohl Sie als auch der Versicherer den Vertrag kündigen.

  • Kündigungsfrist: 1 Monat nach Auszahlung der Versicherungsleistung
  • Die Kündigung wird 1 Monat nach Zugang wirksam
  • Gilt für beide Vertragsparteien

Praxis-Tipp: Nutzen Sie dieses Recht, wenn Sie nach einem Schadensfall mit der Regulierung unzufrieden waren oder wenn Sie befürchten, dass der Versicherer Ihre Beiträge stark erhöhen wird.

3. Bei Änderung der Lebensumstände

Bei bestimmten Lebensveränderungen können Sie außerordentlich kündigen:

  • Umzug: Bei Wohnsitzwechsel in ein anderes Land oder teilweise auch innerhalb Deutschlands
  • Heirat/Scheidung: Wenn sich dadurch der Versicherungsbedarf grundlegend ändert
  • Fahrzeugwechsel: Bei der Kfz-Versicherung sofort kündigbar
  • Verkauf der Immobilie: Wohngebäudeversicherung endet mit Eigentumsübergang

Wichtig: Nicht alle Lebensveränderungen berechtigen automatisch zur Sonderkündigung. Prüfen Sie in Ihren Versicherungsbedingungen, ob ein Sonderkündigungsrecht besteht.

4. Nach Vertragsablauf bei stillschweigender Verlängerung

Hat sich Ihr Vertrag nach der Erstlaufzeit stillschweigend verlängert, gilt oft eine verkürzte Kündigungsfrist:

  • Viele Verträge verlängern sich nach der Erstlaufzeit (oft 2-3 Jahre) automatisch um jeweils ein Jahr
  • Nach der Erstlaufzeit beträgt die Kündigungsfrist häufig nur noch 3 Monate
  • Manche Verträge sind dann sogar monatlich kündbar

Versicherungen mit besonderen Kündigungsfristen

Einige Versicherungen haben abweichende Regelungen:

Krankenversicherung (privat):

  • Kündigung nur zum Jahresende mit 3-monatiger Frist (bis 30. September)
  • Sonderkündigungsrecht bei Beitragsanpassung
  • Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen

Lebens- und Rentenversicherungen:

  • Meist jederzeit kündbar, aber oft mit hohen finanziellen Verlusten verbunden
  • Besser: Vertrag beitragsfrei stellen statt kündigen
  • Alternative: Verkauf der Police an einen Zweitmarktanbieter

Rechtsschutzversicherung:

  • Standardfrist 3 Monate zum Vertragsende
  • Bei laufendem Rechtsstreit darf der Versicherer nicht kündigen (Kündigungsschutz für Sie)

Schritt-für-Schritt-Anleitung: So kündigen Sie Ihre Versicherung

Schritt 1: Kündigungsfrist und Stichtag prüfen

Bevor Sie die Kündigung aufsetzen, prüfen Sie genau:

  • Wann endet das Versicherungsjahr? (meist 31. Dezember, aber prüfen Sie Ihren Versicherungsschein)
  • Welche Kündigungsfrist gilt? (meist 3 Monate)
  • Bis wann muss die Kündigung beim Versicherer eingehen? (bei Jahresende 31.12. → Eingang bis 30.09.)
  • Gibt es ein Sonderkündigungsrecht? (Beitragserhöhung, Schadensfall, Lebensveränderung)

Praxis-Tipp: Kündigen Sie lieber ein paar Tage früher als zu spät. Ein frühzeitiger Eingang schadet nicht, ein verspäteter macht die Kündigung unwirksam.

Schritt 2: Kündigungsschreiben aufsetzen

Eine wirksame Versicherungskündigung muss bestimmte Angaben enthalten:

Pflichtangaben in jeder Kündigung:

  1. Ihre vollständigen Kontaktdaten (Name, Adresse)
  2. Ihre Versicherungsnummer
  3. Eindeutige Kündigungserklärung
  4. Gewünschtes Kündigungsdatum
  5. Bitte um schriftliche Bestätigung
  6. Datum und Unterschrift (bei Briefkündigung)

Optional, aber sinnvoll:

  • Angabe der Vertragsnummer (falls abweichend von Versicherungsnummer)
  • Geburtsdatum (zur eindeutigen Identifikation)
  • Bei Sonderkündigung: Begründung und Verweis auf das Sonderkündigungsrecht

Schritt 3: Kündigungsweg wählen

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihre Kündigung zu übermitteln:

Option 1: Einschreiben mit Rückschein (sicherste Methode)

Vorteile:

  • Rechtssicherer Nachweis, dass die Kündigung angekommen ist
  • Datum des Eingangs ist dokumentiert
  • Bei Streitigkeiten haben Sie einen Beweis

Nachteile:

  • Kostet ca. 5-7 Euro
  • Sie müssen zur Postfiliale

So geht’s: Drucken Sie Ihr Kündigungsschreiben aus, unterschreiben Sie es und versenden Sie es per Einschreiben mit Rückschein. Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg und den zurückkommenden Rückschein auf.

Option 2: Online-Kündigung über das Kundenportal

Vorteile:

  • Schnell und bequem
  • Oft mit automatischer Bestätigung
  • Keine Portokosten

Nachteile:

  • Nicht alle Versicherer bieten diese Option
  • Technische Probleme können auftreten

So geht’s: Loggen Sie sich im Online-Kundenportal Ihres Versicherers ein und suchen Sie die Kündigungsfunktion. Füllen Sie das Formular aus und sichern Sie die Bestätigung (Screenshot oder PDF).

Option 3: E-Mail (wenn vertraglich zulässig)

Vorteile:

  • Schnell und unkompliziert
  • Keine Kosten
  • Datum ist dokumentiert

Nachteile:

  • Nicht alle Versicherer akzeptieren E-Mail-Kündigungen
  • Schwerer nachzuweisen, dass die E-Mail gelesen wurde

So geht’s: Prüfen Sie zunächst in Ihren Vertragsunterlagen, ob E-Mail-Kündigungen akzeptiert werden. Wenn ja: Versenden Sie die Kündigung als PDF-Anhang an die offizielle Kündigungs-E-Mail-Adresse des Versicherers. Bitten Sie um eine Lesebestätigung und Kündigungsbestätigung.

Option 4: Fax (veraltet, aber manchmal noch akzeptiert)

Vorteile:

  • Schnell
  • Sendebericht dient als Nachweis

Nachteile:

  • Viele Versicherer akzeptieren Fax-Kündigungen nicht mehr
  • Technisch veraltet

Empfehlung: Nutzen Sie entweder Einschreiben mit Rückschein (bei wichtigen oder hochwertigen Versicherungen) oder die Online-Kündigung über das Kundenportal (bei Versicherern, die diese Option anbieten).

Schritt 4: Kündigungsbestätigung abwarten

Nach Absendung der Kündigung sollten Sie innerhalb von 1-2 Wochen eine schriftliche Kündigungsbestätigung erhalten.

Was tun, wenn keine Bestätigung kommt?

  • Warten Sie maximal 2 Wochen
  • Rufen Sie dann beim Versicherer an und fragen Sie nach
  • Lassen Sie sich telefonisch bestätigen, dass die Kündigung eingegangen ist
  • Fordern Sie erneut eine schriftliche Bestätigung an
  • Notieren Sie sich Namen des Mitarbeiters und Datum des Anrufs

Was sollte die Bestätigung enthalten?

  • Bestätigung des Kündigungseingangs
  • Datum des Vertragsendes
  • Hinweis auf eventuelle Rückerstattung von Beiträgen (bei jährlicher Zahlweise)
  • Information zur Beendigung von Lastschriftmandaten

Schritt 5: Nahtlosen Übergang sicherstellen

Wenn Sie zu einem anderen Versicherer wechseln (und nicht einfach nur kündigen), achten Sie auf einen lückenlosen Versicherungsschutz:

  • Neue Versicherung abschließen: Beantragen Sie die neue Versicherung erst, wenn Sie sicher sind, dass sie Sie aufnehmen
  • Beginndatum koordinieren: Die neue Versicherung sollte am Tag nach Ende der alten Versicherung beginnen
  • Bei Kfz-Versicherung: eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) bereithalten
  • Keine Versicherungslücke: Besonders bei gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen (Kranken-, Kfz-Haftpflicht) dürfen keine Lücken entstehen

Kostenlose Kündigungsmuster für Ihre Versicherung

Muster 1: Ordentliche Kündigung

Max Mustermann
Musterstraße 123
12345 Musterstadt

[Name der Versicherung]
[Abteilung Kündigung]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ und Ort]

Musterstadt, [aktuelles Datum]

Kündigung meines Versicherungsvertrags

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Versicherungsvertrag mit der Versicherungsnummer [Ihre Versicherungsnummer] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt, hilfsweise zum [genaues Datum, z.B. 31.12.2025].

Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung mit Angabe des Vertragsendes zu.

Falls ich Beiträge im Voraus gezahlt habe, bitte ich um anteilige Erstattung auf folgendes Konto:
IBAN: [Ihre IBAN]
BIC: [Ihr BIC]
Kontoinhaber: [Ihr Name]

Mit freundlichen Grüßen

[Ihre Unterschrift]
Max Mustermann

Anlagen: -

Muster 2: Sonderkündigung wegen Beitragserhöhung

Max Mustermann
Musterstraße 123
12345 Musterstadt

[Name der Versicherung]
[Abteilung Kündigung]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ und Ort]

Musterstadt, [aktuelles Datum]

Sonderkündigung aufgrund Beitragserhöhung

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom [Datum der Beitragserhöhungsmitteilung] haben Sie mir eine Beitragserhöhung für meinen Versicherungsvertrag (Versicherungsnummer: [Ihre Versicherungsnummer]) mitgeteilt.

Hiermit kündige ich den Vertrag außerordentlich aufgrund meines Sonderkündigungsrechts nach § 40 Abs. 3 VVG zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung, spätestens zum [Datum].

Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung dieser Kündigung sowie eine Aufstellung über bereits gezahlte und eventuell zu erstattende Beiträge zu.

Falls ich Beiträge im Voraus gezahlt habe, bitte ich um anteilige Erstattung auf folgendes Konto:
IBAN: [Ihre IBAN]
BIC: [Ihr BIC]
Kontoinhaber: [Ihr Name]

Mit freundlichen Grüßen

[Ihre Unterschrift]
Max Mustermann

Anlagen: Kopie des Beitragserhöhungsschreibens

Muster 3: Kündigung nach Schadensfall

Max Mustermann
Musterstraße 123
12345 Musterstadt

[Name der Versicherung]
[Abteilung Kündigung]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ und Ort]

Musterstadt, [aktuelles Datum]

Kündigung nach Schadensfall

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach der Regulierung des Schadensfalls mit der Schadennummer [Schadennummer] am [Datum der Schadensregulierung] mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht nach § 92 VVG Gebrauch.

Hiermit kündige ich meinen Versicherungsvertrag mit der Versicherungsnummer [Ihre Versicherungsnummer] außerordentlich zum [Datum – ein Monat nach Schadensregulierung].

Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung sowie das Vertragsende schriftlich.

Falls ich Beiträge im Voraus gezahlt habe, bitte ich um anteilige Erstattung auf folgendes Konto:
IBAN: [Ihre IBAN]
BIC: [Ihr BIC]
Kontoinhaber: [Ihr Name]

Mit freundlichen Grüßen

[Ihre Unterschrift]
Max Mustermann

Anlagen: -

Muster 4: Kündigung per E-Mail

Betreff: Kündigung Versicherungsvertrag [Versicherungsnummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Versicherungsvertrag mit folgenden Daten:

Versicherungsnummer: [Ihre Versicherungsnummer]
Versicherungsnehmer: Max Mustermann
Geburtsdatum: [TT.MM.JJJJ]
Adresse: Musterstraße 123, 12345 Musterstadt

Die Kündigung erfolgt fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt, hilfsweise zum [genaues Datum].

Bitte senden Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung per E-Mail oder Post zu. Sollten anteilige Beitragserstattungen anfallen, überweisen Sie diese bitte auf folgendes Konto:

IBAN: [Ihre IBAN]
Kontoinhaber: [Ihr Name]

Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann

Kontaktdaten:
E-Mail: max.mustermann@beispiel.de
Telefon: 0123 / 456789

Häufige Fehler bei der Versicherungskündigung vermeiden

Fehler 1: Kündigungsfrist zu knapp kalkulieren

Das Problem: Viele denken, es reicht, wenn die Kündigung am letzten Tag der Frist abgeschickt wird. Das stimmt nicht – die Kündigung muss an diesem Tag beim Versicherer eingegangen sein.

Die Lösung: Versenden Sie Ihre Kündigung mindestens 5-7 Tage vor Fristablauf. Bei wichtigen Verträgen oder kurz vor Feiertagen noch früher.

Fehler 2: Keine Kündigungsbestätigung anfordern

Das Problem: Ohne schriftliche Bestätigung haben Sie keinen Beweis, dass die Kündigung angekommen und wirksam ist.

Die Lösung: Fordern Sie in Ihrem Kündigungsschreiben ausdrücklich eine schriftliche Bestätigung an. Wenn nach zwei Wochen keine Antwort kommt, haken Sie telefonisch nach.

Fehler 3: Vor dem Abschluss der neuen Versicherung kündigen

Das Problem: Wenn Sie die alte Versicherung kündigen, bevor die neue Police sicher ist, riskieren Sie eine Versicherungslücke. Bei manchen Versicherungen (z.B. Berufsunfähigkeit) können Sie aufgrund verschlechterter Gesundheit abgelehnt werden.

Die Lösung: Schließen Sie erst die neue Versicherung ab und warten Sie auf die Annahmebestätigung. Erst dann kündigen Sie die alte Police.

Fehler 4: Falsche oder unvollständige Angaben

Das Problem: Wenn Versicherungsnummer, Name oder Adresse falsch sind, kann die Kündigung nicht zugeordnet werden und wird nicht bearbeitet.

Die Lösung: Prüfen Sie alle Angaben sorgfältig anhand Ihrer Versicherungsunterlagen. Kontrollieren Sie insbesondere die Versicherungsnummer auf Zahlendreher.

Fehler 5: Mündliche Kündigung

Das Problem: Telefonische Kündigungen sind grundsätzlich nicht wirksam. Auch wenn ein Mitarbeiter Ihnen telefonisch zusagt, dass die Kündigung bearbeitet wird, reicht das nicht aus.

Die Lösung: Kündigen Sie immer schriftlich – per Brief, E-Mail (wenn zulässig) oder über das Online-Portal. Dokumentieren Sie den Versand.

Fehler 6: Bei Lebens- oder Rentenversicherungen vorschnell kündigen

Das Problem: Bei vorzeitiger Kündigung von Lebens- oder Rentenversicherungen entstehen oft hohe Verluste durch nicht erstattete Abschlusskosten.

Die Lösung: Prüfen Sie Alternativen wie Beitragsfreistellung oder Verkauf der Police an einen Zweitmarktanbieter. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie kündigen.

Fehler 7: Sonderkündigungsrecht nicht nutzen

Das Problem: Viele Versicherte wissen nicht, dass sie bei Beitragserhöhungen oder nach Schadensfällen ein Sonderkündigungsrecht haben – und zahlen unnötig weiter.

Die Lösung: Prüfen Sie bei jeder Beitragserhöhung, ob Sie kündigen möchten. Die Frist beträgt nur einen Monat – Sie müssen also schnell handeln.

Besonderheiten bei einzelnen Versicherungsarten

Kfz-Versicherung kündigen

Ordentliche Kündigung:

  • Frist: bis 30. November für Wechsel zum 1. Januar
  • Bei Verträgen, die nicht zum 31.12. enden: 1 Monat vor Ablauf

Sonderkündigungsrecht:

  • Bei Beitragserhöhung (1 Monat nach Erhalt der Mitteilung)
  • Nach Schadensfall (1 Monat nach Regulierung)
  • Bei Fahrzeugwechsel (sofortige Kündigung möglich)

Wichtig: Sie benötigen für die Neuzulassung die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) der neuen Versicherung. Beantragen Sie diese rechtzeitig.

Privathaftpflicht kündigen

Ordentliche Kündigung:

  • Standardfrist: 3 Monate zum Vertragsende
  • Meist Vertragsjahr 1.1. bis 31.12. → Kündigung bis 30.9.

Sonderkündigungsrecht:

  • Bei Beitragserhöhung (1 Monat Frist)
  • Nach Schadensfall (1 Monat nach Regulierung)

Tipp: Die Privathaftpflicht ist eine der wichtigsten Versicherungen. Kündigen Sie erst, wenn der neue Vertrag gesichert ist.

Hausratversicherung kündigen

Ordentliche Kündigung:

  • Standardfrist: 3 Monate zum Vertragsende

Sonderkündigungsrecht:

  • Nach Umzug (wenn sich das Risiko ändert)
  • Nach Schadensfall
  • Bei Beitragserhöhung

Wichtig: Bei Umzug müssen Sie die Versicherung auch informieren, wenn Sie nicht kündigen möchten – sonst ist die neue Wohnung eventuell nicht versichert.

Rechtsschutzversicherung kündigen

Ordentliche Kündigung:

  • Standardfrist: 3 Monate zum Vertragsende

Wichtig: Während eines laufenden Rechtsstreits kann der Versicherer Ihren Vertrag nicht kündigen. Sie sind also geschützt, bis der Fall abgeschlossen ist.

Krankenversicherung kündigen (privat)

Ordentliche Kündigung:

  • Frist: 3 Monate zum Jahresende (Kündigung bis 30. September)
  • Wechsel zur gesetzlichen Krankenkasse nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich

Sonderkündigungsrecht:

  • Bei Beitragsanpassung (2 Monate nach Mitteilung)
  • Bei Wegfall der Versicherungspflicht (z.B. Rückkehr aus dem Ausland)

Wichtig: Die private Krankenversicherung sollte nur nach sorgfältiger Prüfung gekündigt werden. Lassen Sie sich beraten.

Lebens- und Rentenversicherungen kündigen

Ordentliche Kündigung:

  • Meist jederzeit möglich
  • Aber: Hohe finanzielle Verluste durch nicht erstattete Abschlusskosten

Besser als Kündigung:

  • Beitragsfreistellung: Vertrag läuft weiter, Sie zahlen aber keine Beiträge mehr
  • Verkauf an Zweitmarktanbieter: Oft bessere Konditionen als bei Eigenkündigung
  • Kündigung nur als letztes Mittel

Wichtig: Lassen Sie sich vor der Kündigung unabhängig beraten. Die Verluste können erheblich sein.

Kündigungs-Checkliste: Damit garantiert nichts schiefgeht

Vor der Kündigung:

  • Kündigungsfrist geprüft (regulär oder Sonderkündigungsrecht)
  • Stichtag berechnet (bis wann muss Kündigung eingehen?)
  • Versicherungsnummer und Vertragsdaten herausgesucht
  • Alternative Versicherung gefunden und Annahme bestätigt (bei Wechsel)
  • Nahtlosen Übergang geplant (kein Tag ohne Versicherungsschutz)

Kündigungsschreiben:

  • Vollständige Absenderadresse
  • Versicherungsnummer angegeben
  • Eindeutige Kündigungsformulierung
  • Kündigungsdatum genannt (oder “zum nächstmöglichen Zeitpunkt”)
  • Bitte um schriftliche Bestätigung
  • Bankverbindung für Beitragserstattung angegeben
  • Datum und Unterschrift (bei Brief)

Versand:

  • Rechtzeitig versendet (mindestens 5-7 Tage vor Fristende)
  • Per Einschreiben mit Rückschein oder über sicheren Online-Weg
  • Kopie der Kündigung für eigene Unterlagen erstellt
  • Einlieferungsbeleg aufbewahrt

Nach dem Versand:

  • Kündigungsbestätigung abwarten (max. 2 Wochen)
  • Bei Ausbleiben der Bestätigung: telefonisch nachfragen
  • Kündigungsbestätigung aufbewahren
  • Prüfen, ob Beitragserstattung erfolgt (bei Vorauszahlung)
  • Lastschriftmandat bei Bedarf widerrufen
  • Versicherungsunterlagen archivieren (wichtig für Nachweise)

Digitale Kündigungs-Helfer: Sinnvoll oder überflüssig?

Online-Kündigungsservices

Anbieter wie aboalarm, Volders oder Kündigungsschreiben.de bieten an, Ihre Kündigung gegen eine Gebühr zu übernehmen.

Vorteile:

  • Bequem und zeitsparend
  • Automatische Fristberechnung
  • Versandnachweis

Nachteile:

  • Kosten zwischen 1-5 Euro pro Kündigung (teils auch Abo-Modelle)
  • Kündigung selbst schreiben ist einfach und kostenlos
  • Teilweise Datenweitergabe an Dritte

Fazit: Für einfache Kündigungen meist überflüssig, da der Aufwand gering ist. Kann aber praktisch sein, wenn Sie mehrere Verträge gleichzeitig kündigen möchten.

Versicherungsverwaltungs-Apps

Apps wie Clark, Getsafe oder Knip verwalten Ihre Versicherungen digital und bieten auch Kündigungsfunktionen.

Vorteile:

  • Alle Versicherungen an einem Ort
  • Erinnerung an Kündigungsfristen
  • Optimierungsvorschläge

Nachteile:

  • Zugriff auf alle Ihre Versicherungsdaten erforderlich
  • Oft Provisionsmodelle im Hintergrund

Fazit: Kann sinnvoll sein, wenn Sie grundsätzlich Ihre Versicherungen digital verwalten möchten. Für reine Kündigungen aber nicht notwendig.

Häufig gestellte Fragen zur Versicherungskündigung

Kann der Versicherer eine Kündigung ablehnen?

Nein, wenn Sie die Kündigungsfristen einhalten, kann der Versicherer die Kündigung nicht ablehnen. Bei ordentlicher Kündigung oder Sonderkündigungsrecht haben Sie ein Recht auf Vertragsbeendigung.

Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist verpasse?

Dann verlängert sich Ihr Vertrag in der Regel um ein weiteres Jahr. Sie müssen die nächste Kündigungsfrist abwarten.

Ausnahme: Bei Verträgen, die sich nach der Erstlaufzeit nur noch jährlich verlängern, können Sie oft mit dreimonatiger Frist zum Jahresende kündigen.

Muss ich einen Kündigungsgrund angeben?

Bei ordentlicher Kündigung müssen Sie keinen Grund angeben. Eine einfache Kündigungserklärung reicht.

Bei Sonderkündigungen sollten Sie den Grund nennen (z.B. Beitragserhöhung, Schadensfall), um zu zeigen, dass Sie berechtigt sind.

Bekomme ich Geld zurück, wenn ich eine Versicherung kündige?

Das hängt von Ihrer Zahlweise ab:

  • Jährliche Zahlung: Sie erhalten eine anteilige Erstattung für die nicht genutzten Monate
  • Monatliche Zahlung: Keine Erstattung, da Sie nur für tatsächlich versicherte Monate gezahlt haben

Kann ich eine Kündigung widerrufen?

Grundsätzlich nein – eine einmal ausgesprochene Kündigung ist bindend. Ausnahmen gibt es nur in seltenen Fällen, etwa wenn Sie nachweisen können, dass die Kündigung unter Zwang oder aufgrund eines Irrtums erfolgte.

Tipp: Überlegen Sie sich die Kündigung also gut, bevor Sie sie absenden.

Was passiert mit laufenden Schadensfällen nach Kündigung?

Laufende Schadensfälle, die während der Vertragslaufzeit eingetreten sind, werden auch nach Vertragsende reguliert. Der Versicherungsschutz gilt rückwirkend für den Zeitraum, in dem Sie versichert waren.

Kann ich auch rückwirkend kündigen?

Nein, eine rückwirkende Kündigung ist nicht möglich. Die Kündigung wirkt immer nur für die Zukunft, frühestens ab dem Tag des Kündigungseingangs beim Versicherer (unter Einhaltung der Kündigungsfristen).

Fazit: Versicherungen rechtssicher kündigen

Eine Versicherungskündigung ist mit der richtigen Vorbereitung unkompliziert. Nach erfolgreicher Kündigung können Sie direkt zu einem besseren Anbieter wechseln – mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Versicherung wechseln. Die wichtigsten Punkte:

1. Fristen beachten: Die meisten Versicherungen haben eine 3-monatige Kündigungsfrist zum Vertragsende. Prüfen Sie Ihre Unterlagen und planen Sie genügend Puffer ein.

2. Schriftlich kündigen: Nutzen Sie entweder Einschreiben mit Rückschein oder das Online-Kündigungsportal Ihres Versicherers. Mündliche Kündigungen sind unwirksam.

3. Vollständige Angaben machen: Versicherungsnummer, eindeutige Kündigungserklärung und Bitte um Bestätigung sind Pflicht.

4. Sonderkündigungsrechte nutzen: Bei Beitragserhöhungen oder nach Schadensfällen können Sie oft außerordentlich kündigen – nutzen Sie diese Möglichkeit, wenn Sie unzufrieden sind.

5. Nahtlosen Übergang sichern: Kündigen Sie erst, wenn die neue Versicherung bestätigt ist, damit keine Versicherungslücke entsteht.

Mit den Kündigungsmustern aus diesem Ratgeber und der Checkliste stellen Sie sicher, dass Ihre Kündigung rechtssicher ist und garantiert ankommt. So sparen Sie bei Ihrem nächsten Versicherungswechsel bares Geld.